1.1. Unsere Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Für unsere sämtlichen – auch künftigen – Lieferungen gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn wir im Einzelfall nicht wider-sprechen, es sei denn, wir erkennen sie ausdrücklich an. In diesem Fall haben sie nur Geltung für den jeweiligen Einzelvertrag.
1.2. Eine im Folgenden bestimmte Schriftform wird auch durch die Textform gewahrt.
2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet. Der Kunde ist an seine Bestellung zwei Wochen ab Eingang bei uns gebunden.
2.2. Bestellungen sowie Änderungen von Bestellungen sind von uns erst angenommen, wenn wir sie bestätigt haben. Der Zugang eines Lieferscheins oder einer Rechnung beim Kunden sowie die Ausführung der Lieferung gelten als Bestätigung. Hat der Kunde Einwendungen gegen den Inhalt einer Bestätigung, muss er ihr unverzüglich widersprechen; anderenfalls kommt der Vertrag mit Entgegennahme der Lieferung nach Maßgabe der Bestätigung zustande.
2.3. Dem Kunden obliegt die eigenverantwortliche Überprüfung seiner Bestellung sowie sämtlicher Vertragsunterlagen auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Eignung für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck.
2.4. Der Vertragsabschluss steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Dies gilt nicht, wenn wir die Nicht- oder Falschbelieferung zu vertreten, insbesondere kein kongruentes Deckungs-geschäft abgeschlossen haben. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
2.5. Unsere Angaben zum Liefergegenstand (z.B. Gewichte, Maße, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Handelsübliche Abweichungen und solche, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
3.1. Unsere Preise richten sich nach dem am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreis zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und verstehen sich ohne Verpackungs- und Transport-kosten ab Werk. Nebenkosten werden auf Nachweis berechnet.
3.2. Soweit den Preisen unsere Listenpreise zugrunde liegen, sind wir zu Preiserhöhungen berechtigt, wenn die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, erfolgen kann. Wir sind auch berechtigt, den Preis zu erhöhen, wenn sich nach dem Vertragsschluss unsere Selbstkosten, insbesondere Materialpreise, Tariflöhne, gesetzliche und tarifliche Sozialleistungen und Frachtkosten erhöhen und die Lieferung mehr als einen Monat nach Vertragsschluss erfolgen soll oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, erfolgen kann.
3.3. Unsere Forderungen sind sofort fällig und zahlbar innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug in EURO. Skonto gewähren wir nur nach gesonderter Vereinbarung. Bei Zahlungs-verzug haben wir die gesetzlichen Rechte.
3.4. Ist der Kunde mit einer Zahlung länger als zwei Wochen in Verzug, hat er seine Zahlungen eingestellt oder wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unsere Forderungen wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet sind, können wir unsere Forderungen aus sämtlichen Verträgen sofort zur Zahlung fällig stellen. Für nicht ausgelieferte Ware können wir eine angemessene Frist zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung setzen; nach erfolglosem Frist-ablauf können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
3.5. Wir sind auch ungeachtet anderslautender Bestimmungen des Kunden berechtigt, seine Zahlungen zunächst auf seine älteren Schulden anzurechnen.
3.6. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dieses Aufrechnungsverbot gilt nicht für einen Gegenanspruch wegen eines Mangels, der auf demselben Vertragsverhältnis wie unsere Forderung beruht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegen-anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.1. Angaben über Termine und Fristen für Lieferungen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahms-weise eine Frist oder ein Termin ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurde.
4.2. Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt immer voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Parteien geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Mit-wirkungen und Beistellungen, einschließlich der Leistung einer vereinbarten Anzahlung erfüllt hat. Ansonsten verlängern sich Termine und Fristen entsprechend. In Verzug kommen wir immer nur durch eine schriftliche Mahnung nach Fälligkeit.
4.3. Wir sind – soweit dem Kunden zumutbar – zu Teillieferungen berechtigt, die wir jeweils ge-sondert in Rechnung stellen können.
4.4. Unsere Lieferungen erfolgen EX WORKS – EXW ab unserem Lagerort (Incoterms 2020), soweit nicht abweichend vereinbart.
4.5. Ist die Versendung der Ware vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware – auch wenn wir die Lieferung vornehmen oder die Versand-kosten übernommen haben – mit ihrer Absendung, spätestens mit Verlassen unseres Werks oder Lagers auf den Kunden über. Versandart, -weg und -verpackung werden mangels Weisung des Kunden in Textform nach unserem Ermessen gewählt. Eine Transportversicherung schließen wir nur auf Wunsch und im Namen des Kunden ab. Der Kunde untersucht die Ware bei Erhalt auf Trans-portschäden. Er informiert die Transportperson unverzüglich über einen Transportschaden und lässt sich den Schadensvermerk auf Frachtbrief, Speditionsauftrag oder Lieferschein abzeichnen. Der Kunde wird auch uns unverzüglich mit einem Schadensprotokoll über den Transportschaden informieren.
4.6. Der Kunde hat die erhaltene Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen; erkennbare Mängel sind unverzüglich zu rügen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleibt § 377 HGB unberührt.
4.7. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Kunden über. In diesem Fall sind wir berechtigt,die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserem Ermessen zu lagern und Zahlung des vereinbarten Preises zu verlangen.
4.8. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe des Verpackungsgesetzes (VerpackG) werden nicht zurückgenommen und vom Kunden auf eigene Kosten entsorgt.
5.1. Wir behalten uns das Eigentum an unserer Ware („Vorbehaltsware“) bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch zukünftiger Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.
5.2. Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs unserem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware zu veräußern. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
5.3. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Ver-bindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Herstellergelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnisdas Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
5.4. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, sind uns vom Kunden in Textform anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, Zugriffen unter Hinweis auf unsere Rechte sofort zu widersprechen.
5.5. Bei Zahlungsverzug können wir gemäß den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurück-treten und die sofortige Rückgabe der Ware zu verlangen.
5.6. Wir verpflichten uns, Vorbehaltsware und abgetretene Forderungen insoweit freizugeben, wie der realisierbare Wert der Sicherungsgegenstände 110% der gesicherten Forderung übersteigt. Die Freigabe erfolgt durch Übereignung bzw. Rückabtretung.
5.7. Die Kosten der Rücknahme und Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Kunde. Die Kosten betragen pauschal 5% des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer, es sei denn wir weisen höhere Kosten nach oder der Kunde weist nach, dass keine oder niedrigere Kosten entstanden sind.
6.1. Die Ware ist mangelfrei, wenn sie der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Die vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich aus unserer Produktbeschreibung und Auftragsbestätigung.
6.2. Bei Mängeln werden wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder neu liefern („Nach-erfüllung“). Bei Fehlschlagen, Unzumutbarkeit oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Kunde den Preis mindern oder – bei nicht nur unerheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz in den Schranken von Ziff. 7 verlangen.
6.3. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den vereinbarten Erfüllungsort verbracht worden ist, übernehmen wir nur bei entsprechender Vereinbarung.6.4. Mängelansprüche kann der Kunde nicht abtreten.
6.5. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) und § 445a BGB (Rückgriff des Verkäufers) bestehen nur insoweit, wie der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
6.6. Gebrauchte Ware verkaufen wir wie beschrieben und/oder besichtigt unter Ausschluss jeder Mängelhaftung. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde, eine ausdrücklicheGarantie übernommen wurde oder wir grob schuldhaft gehandelt haben; in diesen Fällen bleiben die Bestimmungen der Ziff. 6.1 bis 6.5. unberührt.
7.1. Unsere Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz für leichte Fahrlässigkeit ist, ins-besondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung,ausgeschlossen, es sei denn, wir haben eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Falle ist unsere Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Eintritt wir bei Vertragsabschluss aufgrund der uns bekannten Umstände rechnen mussten. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit und nach dem Produkthaftungsgesetz ist jedoch unbeschränkt.
7.2. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Die Verjährung von Ansprüchen des Kunden wegen eines Mangels ist auf ein Jahr verkürzt. Auch für Ansprüche des Kunden auf Schadens- und Aufwendungsersatz, die nicht auf einem Mangel der Ware beruhen, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Diese verkürzten Verjährungsfristen gelten jedoch nicht für Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.
In Fällen höherer Gewalt, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweise unmöglich machen, können wir die Erbringung der Leistung angemessen hinausschieben, ohne dass Verzug eintritt. Ein Fall höherer Gewalt liegt zum Beispiel vor bei Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördlichen Maßnahmen, bei Vorliegen einer Pandemie oder Epidemie (z. B. am Sitz von uns, unseren Vorlieferanten oder des Kunden), von denen wir mittelbar oder unmittelbar betroffen sind. Auch Störungen der Leistungsfähigkeit, die durch die Covid-19-Pandemie auftreten, gelten als höhere Gewalt, auch wenn die Covid-19-Pandemie bereits bekannt ist. Bei einer Verschiebung der Leistung von mehr als drei Monaten werden die Parteien über eine angemessene Anpassung oder Beendigung des Vertrags verhandeln.
10.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammen-hang mit dem Vertragsverhältnis an unserem Geschäftssitz oder nach unserer Wahl auch am Sitz des Kunden. Dies gilt ebenso in Fällen, in denen der Kunde keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden bekannt sind.
10.3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
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